Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien für Benutzer und Verarbeiter von stauberzeugenden Materialien wie Holzfaserplatten, glasverstärkten Laminaten und Prepregs
Bei allen staubererzeugenden Schneide- und Bearbeitungsvorgängen einschließlich Sägen, Fräsen, Bohren und Zerspannen muss eine örtliche Absaugung an den entsprechenden Maschinen vorhanden sein. Das Personal sollte mit Feinstaubmasken arbeiten um das Einatmen dieser Stäube zu verhindern.
Die Arbeitsplatzabsaugung muss so ausgelegt sein, dass die anfallende Staubkonzentration in der Luft die maximale Arbeitsplatz Konzentration (MAK) für diese Stäube nicht übersteigt.
Die Absaugeinrichtungen sollten mit HEPA Filtern kombiniert werden um Staubpartikel zurückzuhalten.
Vorsichtsmassnahmen wie z. B. Feinstaubmasken müssen beim Reinigen und Instandsetzten dieser stauberzeugenden Anlagen getroffen werden, um einen angemessenen Schutz des Personals vor überhöhter Staubkonzentration in der Luft zu gewährleisten.